Aktuelle Meldungen 2017

Resolution verabschiedet vom 31. DPT

Terminservicestellen sind keine Lösung für unzureichende Bedarfsplanung

Am 7. November 2017 hat das Bundesschiedsamt auf Veranlassung des GKV-Spitzenverbandes und gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entschieden, dass zukünftig probatorische Sitzungen zur Einleitung einer zeitnah erforderlichen Richtlinien-Psychotherapie über die Terminservicestellen der KVen (TSS) vermittelt werden müssen. TSS vermitteln bisher bei allen Fachärzten nur dann Termine, wenn eine Dringlichkeit nachgewiesen ist. Nach Einführung der neuen Richtlinie ist für unsere Berufsgruppe dafür die Akutbehandlung vorgesehen, die neben der Sprechstunde über die TSS vermittelt werden kann. Die nun getroffene Entscheidung des Schiedsamtes stößt auf Unverständnis und Ablehnung bei den Kolleginnen und Kollegen. Die KBV erwägt, Klage gegen diesen Schiedsspruch zu erheben.

 

Gemeinsame Resolution

Gemeinsame Resolution des GK II zur Honorarentscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.10.2017

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2017 die Rechtmäßigkeit der Systematik der sog. Strukturzuschläge aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 festgestellt. Somit erhalten nur diejenigen psychotherapeutischen Praxen einen zusätzlichen Personalkostenanteil, die im überdurchschnittlichen Umfang praktizieren. Damit bekommt ein Großteil der PsychotherapeutInnen keine ausreichende Vergütung für die Finanzierung der notwendigen Verwaltungsarbeit in psychotherapeutischen Praxen.

 

SpiFa-Papier

Verband geht mit unlauteren Methoden gegen den Reformprozess vor

VAKJP, bvvp und DPtV widersprechen den Behauptungen des Spitzenverbands für Fachärzte: Der SpiFa deutet kritische Anmerkungen aus unterschiedlichen Verbänden zu einzelnen Aspekten des Arbeitsentwurfs als grundsätzliche Ablehnung gegen den Reformprozess um. Das entspricht nicht den Tatsachen. Die unterzeichnenden Verbände betonen: „Wir fordern den SpiFa und andere ablehnende Organisationen auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Es geht hier um die grundsätzliche Neuordnung klarer Aus- und Weiterbildungsstrukturen für die zukünftigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.“

 

Neue Infos zur Krankenhauseinweisung

Neue Psychotherapie-Richtlinien

Im Rahmen der neuen Psychotherapie-Richtlinien ist es nun auch für KJP und PP möglich ist, PatientInnen direkt ins Krankenhaus einzuweisen. Die BPtK hat dazu eine Broschüre ausgearbeitet.

 

Ausbildungsreform

Gemeinsame Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Ministeriums zur Ausbildungsreform

Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes hat unter den Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Vorstand der VAKJP hatte dazu bereits im August 2017 eine Stellungnahme herausgegeben, in der er einerseits die Notwendigkeit der Reform betont, sich aber andererseits kritisch mit den Inhalten des Entwurfs auseinandersetzt. Einige Verbände - vor allem aus der Ärzteschaft - äußern jedoch fundamentale Kritik am ganzen Reformprojekt, so z. B. der „Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) e. V." sowie das "Bündnis zur Sicherung der Psychotherapie". Aus diesem Grund hat sich der VAKJP-Vorstand - als Mitglied einer KBV-Koalition mit bvvp und DPtV - entschlossen, gemeinsam mit diesen Verbänden eine weitere Stellungnahme herauszugeben. Sie erklärt vor allem die Notwendigkeit der Novellierung des Gesetzes und ist Ergebnis einer Konsensbildung der betroffenen Verbände bzw. deren beteiligten Vertreter/innen.

 

PsychThG

VAKJP-Stellungnahme zum BMG-Arbeitsentwurf zur Reform des PsychThG

Am 25. Juli 2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den seit längerem angekündigten Arbeitsentwurf zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes veröffentlicht. Das jetzt vorgelegte Ergebnis fällt deutlich hinter das Eckpunktepapier vom November 2016 zurück. Viele inhaltliche Fragen, mit denen es um die fachliche Qualifizierung innerhalb eines neuen Studiengangs Psychotherapie geht, bleiben unbeantwortet. Der Vorstand der VAKJP sieht grundsätzlich die Notwendigkeit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Dem Arbeitsentwurf in der vorliegenden Form kann er aber nicht zustimmen. Lesen Sie dazu die hier anhängende Schnellinfo des VAKJP-Vorstandes.

 

Gemeinsame Pressemitteilung

Krankenkassen lenken ein: Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung beschlossen

Nach massiven Protesten der Psychotherapeutenschaft hat der Bewertungsausschuss heute die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten „Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung“ auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben.

 

Gemeinsames Papier der VAKJP und DGPT

Notwendige Regelungen für den Erwerb der Fachkunden in den analytisch begründeten Verfahren in einer zukünftigen Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Abschnitt Ambulante Weiterbildung

Grundlage für unsere Überlegungen sind die Ergebnisse der Bund-Länder AG der BPtK und des Projekts Transition zur Organisation und Finanzierung der (zukünftigen) Weiterbildung (WB) nach einem Studium der Psychotherapie. Die Erfordernisse einer WB in den psychoanalytisch begründeten Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie sind darin nur unzureichend berücksichtigt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Erwerb dieser Fachkunden auch zukünftig als Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene „verklammert“ möglich ist.

 

Honorarbeschluss neue Leistungen

Informationen des VAKJP-Vorstandes zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss zur Honorierung der neuen Leistungen

Das Ergebnis hat uns alle sehr enttäuscht, war uns doch im Vorfeld von Seiten der Krankenkassen immer wieder versichert worden, man wolle „für die neuen Leistungen richtig viel Geld in die Hand nehmen“, um mit einem schnellen Zugang zur Psychotherapien mehr Patienten besser versorgen zu können. Wieder einmal ist es notwendig, dass wir uns als Berufsgruppe äußern, dass wir an die Öffentlichkeit gehen und uns an die Politiker wenden, um eine gesetzliche Regelung der psychotherapeutischen Honorare zu bekommen, wieder einmal wird es nötig sein, sich letztinstanzlich vom Bundessozialgericht Hilfe zu holen! Wie können wir nun mit dieser ärgerlichen, unerfreulichen Situation umgehen?

 

Heutiger Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses

Verheerendes Ergebnis für die psychotherapeutische Versorgung

Enttäuschend und ärgerlich sind die Ergebnisse der Beratungen des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorierung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung! Das Bundesministerium für Gesundheit wird aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden und dafür Sorge zu tragen, dass die jahrelangen Bemühungen um eine raschere Versorgung von psychisch kranken Patienten nicht durch schlechte Bezahlung der neuen Leistungen konterkariert werden.

 

Wahl der Psychotherapeuten-Vertreter in der KBV

DPtV, bvvp und VAKJP: Koalition setzt gemeinsame Arbeit fort

Bei der Wahl der sechs Vertreter der Psychotherapeuten in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fanden die Kandidaten der Koalition von DPtV, bvvp und VAKJP die breite Unterstützung der Psychotherapeuten aus allen KV-Regionen. Gewählt wurden Dipl.- Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, stellvertretender DPtV-Bundesvorsitzender, Dipl. Psych. Dr. Anke Pielsticker, DPtV und Dipl.-Psych. Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender DPtV sowie Dipl. Psych. Ulrike Böker, 2. stellvertretende Vorsitzende Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Dipl.-Soz.Päd. Bernhard Moors von der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP).