PM 2016

KBV-Satzung

Psychotherapeuten begrüßen neue KBV-Satzung und fordern Änderung im GKV-SVSG

Die Vorsitzenden von Deutscher Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Vereinigung der analytischen Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) begrüßen die am vergangenen Freitag von der KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) verabschiedete Satzung. „Die neue Satzung stärkt die Rechte der Vertreterversammlung gegenüber dem Vorstand und fördert die Transparenz durch klare Berichts- und Kontrollpflichten. Die KBV-VV hat damit ein wichtiges Projekt dieser Amtsperiode erfolgreich zum Abschluss gebracht“, äußert Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV. „Die Verabschiedung mit einer mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit zeigt den großen Willen und das starke Bemühen um Gemeinsamkeit.“, betonten Martin Kremser (bvvp) und Uwe Keller (VAKJP), selbst nicht Mitglieder der KBV-VV.

 

GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Die Stellung nehmenden Verbände erkennen im vorliegenden Entwurf des GKV-SVSG vom 16. Nov. 2016 weiterhin schwerwiegende Eingriffe in eine demokratisch verfasste Körperschaft, lehnen diesen deshalb ab und fordern im weiteren, ihn zurückzunehmen oder gründlich zu überarbeiten.

 

VAKJP zur psychischen Versorgung

Verstärkter Einsatz für fach- und sektorenübergreifende Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Der Spitzenverband ZNS (SPiZ) ist ein Zusammenschluss der führenden fachärztlichen Verbände für neurologische und psychische Erkrankungen. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) unterstützen das Anliegen des SPiZ, die Versorgung psychisch und neurologisch Kranker stärker fach- und sektorenübergreifend auszurichten.
Angesichts der hohen gesellschaftlichen Gesamtbelastung durch die wachsende Anzahl dieser Erkrankungen wird die Politik aufgefordert, für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Regelversorgung zu sorgen. Dazu müsste die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und kassenärztlicher Bundesvereinigung beauftragt und befähigt werden, entsprechende Versorgungskonzepte, einschließlich eines Home- Treatment bei schwer psychisch Kranken, zu erarbeiten. Die Allianz akzeptiert dagegen nicht das im Entwurf des PsychVVG vorgesehene Konzept der „stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung“. Zwar ist grundsätzlich die Ausweitung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten im Sinne eines Home Treatment zu begrüßen, allerdings sollte es multidisziplinär und sektorenübergreifend auch die niedergelassenen Psychotherapeuten und Fachärzte einbeziehen.
Die Allianz zur psychischen Versorgung ist offen für weitere kooperierende Verbände und Organisationen, die sich ebenfalls für solche zukunftsorientierten Versorgungsmodelle einsetzen wollen. Die gemeinsame Arbeit soll durch regelmäßige Sitzungen fortgeführt werden. Unterstützt wird die Allianz auch vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Der Spitzenverband ZNS hat nach einem gemeinsamen Treffen mit den psychotherapeutischen Verbänden eine Pressemitteilung herausgegeben.

 

Psychotherapierichtlinien

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt neue Psychotherapierichtlinie: Licht und Schatten

Am 16. Juni hat das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die neuen Psychotherapierichtlinien verabschiedet. In der Presseerklärung sprechen bvvp, DPtV und VAKJP von einer teilweisen Unzufriedenheit mit den Neuregelungen.
Positiv bewerten die Verbände die Einführung einer Sprechstunde sowie einer Akutbehandlung, mit der in dringenden Fällen unbürokratisch und zeitnah geholfen werden kann. Als wichtige Errungenschaft für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bezeichnet die VAKJP die erweiterte Möglichkeit, relevanten Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Die Verbände kritisieren aber die Zweiteilung der Kurzzeittherapie in Blöcke von je zwölf Sitzungen sowie die ungenügende Verbesserung für den Bereich der Gruppentherapien. Eine sachgerechte Umsetzung der Rezidivprophylaxe fehle völlig.